Wir möchten Sie gerne daran erinnern, dass am 15. September 2024 die Frist zur Durchführung der Heizungsprüfung abläuft. Falls diese bei Ihnen noch aussteht, bieten wir Ihnen die Prüfung gerne zeitnah an – idealerweise in Kombination mit der jährlichen Wartung Ihrer Heizungsanlage.

Damit einher gehen die Fristen zur Umsetzung des hydraulischen Abgleichs bei Gasheizungen: Für Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten muss laut der Verordnung bis zum 30. September 2024 bei mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024 ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erfolgt sein.

Ariane Deutsch, zuständig für die Wartungsplanung, ist Ihre Ansprechpartnerin für die Terminierung der Heizungsprüfung inklusive Wartung. Unser Heizungsteam um Andreas Zinn und Tim Schmitz hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zum hydraulischen Abgleich.

Nicht verpassen: Die Frist für die Heizungsprüfung läuft bald ab!

Ariane Deutsch
Wartungsplanung
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