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DIE AUSWIRKUNGEN DES GEG

Seit Beginn des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft – doch was bedeutet das für Sie als unsere Kundinnen und Kunden? Wir haben uns intensiv mit dem neuen GEG auseinandergesetzt, um Ihnen diese Frage detailliert zu beantworten.

Bild: Stiebel Eltron

Was sollte ich bei einem Heizungsaustausch als Erstes beachten?

Noch vor dem eigentlichen Heizungsaustausch ist es wichtig, dass wir gemeinsam den aktuellen Stand Ihrer Heizung sowie Ihre Ansprüche und Wünsche besprechen – in Abhängigkeit vom Alter der Anlage, vom gewünschten zeitlichen Rahmen für den Austausch sowie Ihrer Präferenz bezüglich Preissicherheit und Nachhaltigkeit erstellen wir für Sie einen individuellen Heizungs-Maßanzug, der sich genau an diese Gegebenheiten sowie Ihre Vorstellungen anpasst.

Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung bei uns im Haus, um für Ihre jeweiligen Bedürfnisse und technischen Voraussetzungen die optimale Lösung zu entwickeln und dabei die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, denn: Sobald die kommunale Wärmeplanung in Kraft tritt, gelten erheblich strengere Vorgaben.

Können weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden?

Unter gewissen Bedingungen können weiterhin neue Gasheizungen in Betrieb genommen werden – dies gilt bis zur Vorlage der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln, die spätestens zum 30. Juni 2026 vorgesehen ist. Umliegende Orte wie Frechen, Pulheim und weitere werden wahrscheinlich später nachziehen. Jedoch hat der Gesetzgeber mit dem GEG 2024 ganz klar das Ende des Einsatzes von fossilen Brennstoffen im Wohnbereich eingeläutet.

Was gilt nach der kommunalen Wärmeplanung?

Spätestens ab dann müssen Sie die Wärmeversorgung für neue Heizungen in Bestandsimmobilien aus mindestens 65 % erneuerbaren Energien sicherstellen – für Neubauten gilt dies schon jetzt.

Wird die RheinEnergie die Fernwärme in Köln ausbauen?

Die RheinEnergie wird nach eigenen Angaben die Fernwärme in Köln weiter ausbauen. Der Anteil soll von heute 18 % auf rund 30 % wachsen. Welche Bereiche dies genau betrifft, ist derzeit nicht bekannt.

Welche Förderungen gibt es für den Heizungsaustausch?

Gemeinsam mit dem neuen GEG gilt seit dem 1. Januar 2024 auch eine neue Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Demnach gibt es eine Grundförderung von 30 % für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern sowie Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.

Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Hinzu kommt ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 % betragen (bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Wann sollte ich meine Heizung austauschen lassen?

Wir empfehlen, zeitnah tätig zu werden: Im nächsten Jahr sowie im ersten Halbjahr 2026 erwarten wir einen deutlichen Ansturm auf Öl- und Gasheizungen aufgrund der anstehenden kommunalen Wärmeplanung. Dann müssen wir wieder mit längeren Lieferzeiten rechnen. Um diese zu umgehen, empfehlen wir Ihnen am besten noch dieses Jahr Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unserem Heizungsspezialisten Andreas Zinn zu vereinbaren.

 

Für alle Fragen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz und Ihre Heizung stehen Ihnen unsere Projektleiter Andreas Zinn (links) und Kai Forg unter der Rufnummer (0221) 88 88 96-0 gerne zur Verfügung.