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25.09.2024  ·  Förderungen
Wärmepumpen-Antragstellung bei der KfW jetzt für alle offen

Stiebel Eltron-Förderrechner kann auch Mehrfamilienhäuser Die Wärmepumpen-Förderantragstellung bei der KfW ist nun für alle möglich: Nachdem Eigentümer, die das Gebäude auch selbst bewohnen, schon länger Förderanträge stellen können, ist das Portal nun auch für Unternehmen und Contractoren geöffnet. Damit ist auch diese potenzielle Heizungssanierer-Gruppe berechtigt, die Förderung zu beantragen.

„Mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften wie auch den zahlreichen kleineren und größeren Vermietern stößt eine sehr große Gruppe zu den Antragsberechtigten dazu", so Udo Steinberg, Leiter Key Account Wohnungswirtschaft bei Stiebel Eltron. „Natürlich haben wir unseren Förderrechner, mit dem einfach und komfortabel die Fördersumme für mein spezielles Projekt ermittelt werden kann, bereits angepasst. Gebäude bis zu 25 Wohneinheiten können berücksichtigt werden."

Während für selbstnutzende Gebäudeeigentümer eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich ist, sind es bei der Immobilienwirtschaft bis zu 35 Prozent. „Etwas komplizierter ist es, wenn selbstnutzende Wohnungseigentümer gemeinsam mit anderen Eigentümern oder auch Mietern in einem Mehrfamilienhaus wohnen", so der Experte. „Aber auch das kann in unserem Rechner berücksichtigt werden."

Die Obergrenze für die Berechnung der Fördersumme ausschlaggebenden Installationskosten sind im Einfamilienhaus auf 30.000,- Euro gedeckelt. „Wer also 70 Prozent Förderung bekommt, kann maximal 21.000,- Euro vom Staat erhalten", erklärt Udo Steinberg. Im Mehrfamilienhaus gelten andere Grenzen: Für die erste Wohneinheit können 30.000,- Euro und für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000,- Euro angesetzt werden. Für jede weitere Einheit kommen 8.000,- Euro dazu. „Zum Glück ist der Stiebel Eltron-Förderrechner mit allen wichtigen Daten ausgestattet und nach Eingabe von nur wenigen Infos zum Projekt sofort in der Lage, die ungefähre Summe der Förderung zu nennen", so Udo Steinberg. „Den BEG-Förderrechner finden Interessierte auf unserer Homepage in der Toolbox unter www.stiebel-eltron.de/toolbox."

28.08.2024  ·  Förderungen
KfW setzt Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter konsequent um

Dritte Antragstellergruppe ab heute ans Online-Kundenportal der KfW angebunden Förderung steht ab sofort allen privaten und gewerblichen Antragstellergruppen offen Zuschusszusagen und damit Reservierung der Fördermittel digital und automatisiert

Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter konsequent um. Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum.

Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um, das für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellt. Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden. Seit Förderstart am 27.2.2024 wurden rd. 93.000 Zuschusszusagen über rd. 1,3 Mrd. EUR erteilt.

Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

"Wir setzen den Förderfahrplan bei der Heizungsförderung weiter konsequent um und ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen. Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens", sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW. "Der Austausch der Heizung ist eine große finanzielle Herausforderung für Privatpersonen wie Unternehmen. Hier setzen KfW und Bund mit der Förderung an und helfen, Klimafreundlichkeit und Bezahlbarkeit miteinander vereinbaren zu können."

Zu den Förderdetails:
  • Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 %; möglicher Effizienzbonus 5 %). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag i.H.v. pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter www.kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.
  • Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich (Effizienzbonus 5 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus von 30 %). Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag i.H.v. pauschal 2.500 EUR möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten. Weitere Informationen unter: www.kfw.de/458
  • Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die KfW eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/422

Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung parallel weiter um: Die Nachweiseinreichung für die Beantragung der Auszahlung von Heizungszuschüssen wird gestaffelt nach Antragstellergruppen eingeführt, analog zur Antragstellung. Sie ist dabei jeweils etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete erste Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann ab 30. September 2024 alle Unterlagen digital einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats.

www.kfw.de/heizung

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,
Tel. +49 69 7431 3867
E-Mail: christine.volk@kfw.de, Internet: www.kfw.de

Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell

 

13.08.2024  ·  Förderungen
"Intelligent heizen" gibt Tipps zur Förderung

Über Förderzuschüsse für die Heizungssanierung. Parallel zum "Heizungsgesetz" hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang 2024 ein attraktiveres Förderprogramm zum Austausch alter Heizungen eingeführt: Bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer vom Staat, wenn sie ein neues, klimafreundliches Heizsystem einbauen lassen. Tipps zum KfW-Förderprogramm bietet das Serviceportal "Intelligent heizen".

Viele Häuser verbrauchen derzeit aufgrund veralteter Heizungstechnik unnötig viel Energie. Abhilfe kann eine Heizungssanierung schaffen. Diese leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und wird darüber hinaus vom Staat mit Fördermitteln bezuschusst. Das im Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als "Heizungsgesetz" bekannt, verpflichtet Hauseigentümerinnen - und -eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung im Neubau dazu, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Wer in einem Bestandsgebäude eine neue Heizung einbauen lässt, erhält nur dann eine Förderung, wenn diese klimaschonend Wärme erzeugt. "Es gibt viele Möglichkeiten, die alte Heizung gegen eine neue austauschen. Anregungen dazu haben wir auf Instagram zusammengestellt", verrät Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. "Auf dem Serviceportal "Intelligent heizen" erhalten Sanierer alle wichtigen Infos zur Förderung."

Gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeerzeuger durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Bis zu 70 Prozent Förderzuschuss erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau von Wärmepumpe-, Biomasse-, Hybrid- und Wasserstoff-Heizsystemen. Bei der KfW läuft die BEG EM-Heizungsförderung unter der Programmnummer 458 mit dem Titel "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss)". Diese kann genutzt werden, wenn das alte Heizsystem mindestens fünf Jahre alt ist.

Diese Leistungen deckt die KfW-Heizungsförderung ab

Die KfW-Heizungsförderung wird in Form von Investitionszuschüssen ausgezahlt. Neben einer Grundförderung gibt es weitere Boni, die bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden können. Wichtig ist, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden, die in der BEG EM-Richtlinie sowie im KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung festgelegt sind. Folgende Leistungen sind abrufbar:

Grundförderung: 30 Prozent für alle im GEG 2024 gelisteten erneuerbaren Heizsysteme
Effizienz-Bonus: 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen
Emissionsminderungszuschlag für staubarme Biomasseheizungen (Grenzwert: 2,5 mg/m3): pauschal 2.500 Euro
Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer: 20 Prozent bis Ende 2028; danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent
Deshalb lohnt es sich

Je nachdem, welches Heizsystem installiert und welche Boni genutzt werden, kann der Förderzuschuss für eine neue Heizung unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gesamtkosten sind allerdings gedeckelt: Bei einem Einfamilienhaus sind die förderfähigen Ausgaben auf maximal 30.000 Euro beschränkt. Das heißt, es sind maximal 21.000 Euro Förderzuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhältlich. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Anzahl der Wohneinheiten entscheidend: Für die erste Wohneinheit gibt es 30.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 Euro.

Neben neuen Heizsystemen werden weitere notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, wie zum Beispiel der Einbau von neuen Heizkörpern oder Thermostatventilen. Voraussetzung ist, dass der förderfähige Kostenhöchstbetrag eingehalten wird. Weiterführende Infos bietet der Tipp auf "Intelligent heizen" zum Thema KfW-Heizungsförderung.

Das ist bei der Antragstellung zu beachten

Um die KfW-Förderung zu erhalten, muss ein Heizungsfachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden. Voraussetzung ist, dass dieser unter www.energie-effizienz-experten.de registriert ist. Erst wenn mit dem jeweiligen Fachunternehmen ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde, kann der Antrag online bei der KfW gestellt werden. Ab dem 1.9.2024 muss der Vertrag eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Vertrag nur bei einer Förderzusage in Kraft tritt.

Sobald eine Zusage seitens der KfW vorliegt, kann die Heizungssanierung umgesetzt werden. Antragsstellende müssen alle notwendigen Nachweise spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) im Online-Kundenportal der KfW einreichen - sonst verfällt der Zuschuss. Weitere Details zur Antragstellung bietet der Tipp auf "Intelligent heizen" zum Antrag KfW-Heizungsförderung.

Über "Intelligent heizen"

Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Instagram.

Pressekontakt:
Hannah Raehs | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-53 | E-Mail: presse@kompaktmedien.de

Original-Content von: Intelligent Heizen, übermittelt durch news aktuell

31.07.2024  ·  Förderungen
Hohe Förderung und attraktive Finanzierungsmöglichkeiten

„Heizungstausch jetzt angehen – nie war die Unterstützung besser“ Wer sich noch 2024 für einen Heizungstausch hin zur umweltfreundlichen Wärmepumpe entscheidet, profitiert von einer extrem attraktiven Förderung: „Der Staat übernimmt aktuell bis zu 70 Prozent der gesamten Kosten“, erklärt Burkhard Max vom deutschen Heizungshersteller Stiebel Eltron. „Dabei ist die Förderung für dieses Jahr voraussichtlich gesichert.

Es stehen 2024 im Klimatransformationsfonds 16,7 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung und die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung zur Verfügung. Ob es auch 2025 wieder entsprechend hohe Mittel gibt, ist noch unklar. Zusätzlich gibt es attraktive Kreditangebote." Der Experte rät, den Heizungstausch jetzt anzugehen, um sich die Fördersumme zu sichern und vor kommenden Preissteigerungen für fossile Brennstoffe zu schützen.

Diverse Studien zeigen: Wärmepumpenheizungen sind im Lebensdauerzyklus kostengünstiger als Gasheizungen. Das trifft sowohl für unsanierte als auch teilsanierte Altbauten zu. „Im Prinzip gab es nie einen besseren Zeitpunkt, auf die Wärmepumpe umzusteigen – und sehr wahrscheinlich wird es nie wieder einen besseren Zeitpunkt geben", so Burkhard Max. „Die Entscheidung birgt auch kein Risiko: Mit einer Wärmepumpe sind Eigenheimbesitzer immer auf der sicheren Seite – völlig egal, welche Regelungen die Zukunft bringt." Die Wärmepumpe wird im so genannten Heizungsgesetz explizit als eine Erfüllungsoption der jetzigen und künftigen Anforderungen genannt. „Darüber hinaus schützt eine Wärmepumpe auch davor, dass man sich an ein mögliches Fernwärmenetz anschließen muss", weiß Burkhard Max.

Hausbesitzer, die den Heizungstausch angehen, aber nicht auf die Auszahlung der Fördergelder warten wollen, haben die Möglichkeit, ihr Vorhaben zu finanzieren. Dafür eignen sich beispielsweise die KfW-Programme „Ergänzungskredit Nr. 359" und „Ergänzungskredit Plus Nr. 358". Ein anderes Beispiel ist die Commerzbank, die für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Immobilien einen „Klimakredit" anbietet: Bis zu 80.000 Euro zu einem Zinssatz ab 5,19 Prozent lassen sich volldigital und unkompliziert beantragen – und das ohne Eintragung einer Grundschuld.

Weitere Informationen zur Förderung und zu diversen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es bei Stiebel Eltron: www.stiebel-eltron.de/finanzierung

20.03.2024  ·  Förderungen
Geld vom Staat: Deutschland greift Verbrauchern mit 16,7 Mrd. Euro beim Heizungstausch unter die Arme

CO2-Kosten machen Öl- und Gasheizungen immer teurer • BAFA und KfW starten Förder- und Kreditprogramme Holzminden, 15. März 2024 – 73 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland sprechen sich dafür aus, die aktuell starke staatliche Heizungsförderung für Investitionen zu nutzen, um künftige Emissionskosten zu sparen.

Die Bundesregierung stellt mit dem Neustart der Förderung für den Austausch alter Heizungen gegen umweltfreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe 16,7 Milliarden Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen. Zusätzlich flankiert ein KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten.

„Einen fulminanten Neustart hat die staatliche Förderung für den Heizungstausch 2024 hingelegt – bis zu 70 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe werden privaten Haushalten von der KfW erstattet", sagt Burkhard Max, Vertriebs-Geschäftsführer vom Hersteller Stiebel Eltron. „Der Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnik lohnt sich voraussichtlich allein schon wegen der steigenden CO2-Preise für fossile Brennstoffe. Mit der Wärmepumpe lassen sich also auch langfristig Kosten sparen."

Wärmepumpe laut Studie günstiger als Gasheizung

Forscher des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE rechnen in einer aktuellen Vergleichsstudie vor, dass Wärmepumpenheizungen kostengünstiger sind als Gasheizungen.

„Viele Menschen schauen bei der Investition in ein neues Heizsystem vor allem auf die Investitionskosten", sagt Robert Meyer vom Fraunhofer Institut ISE. Stattdessen sollten aber sämtliche zu erwartenden Kosten, insbesondere die Energieträgerpreise inklusive eventueller CO2-Kosten, über den Lebenszyklus berücksichtig werden. Entsprechend betrachtet die Untersuchung einen Zeitraum von 20 Jahren. Demnach erweisen sich Wärmepumpen in Einfamilienhäusern nicht nur als umweltfreundlichster, sondern auch als wirtschaftlichster Wärmeerzeuger. Die Gesamtkosten lassen sich durch Photovoltaik für den Eigenverbrauch noch weiter senken. In Mehrfamilienhäusern ist die Umstellung auf Wärmepumpen ebenfalls kostengünstiger als eine erneuerte Gasheizung. Die positive Kostenbilanz einer Wärmepumpe trifft auch bei unsanierten oder teilsanierten Altbauten zu.
(Fraunhofer-ISE: https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2024/guenstig-und-klimaschonend-heizen-waermepumpen-kosten-langfristig-weniger-als-das-heizen-mit-gas.html)

Die Förderung nutzen

Die Umfrage Stiebel Eltron-Energie-Trendmonitor 2024 hat ergeben, dass 63 Prozent der privaten Haushalte einen umweltfreundlichen Heizungstausch, mit bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung, als geeignete Maßnahme bewerten, um auf die Energiekriese zu reagieren. „Das neu gestartete Förderprogramm 2024 für den Heizungstausch bietet den privaten Haushalten eine ausgezeichnete finanzielle Unterstützung bei der Energiewende", sagt Burkhard Max.

Förderung online prüfen

Mit dem „Fördercheck" auf der Homepage von Stiebel Eltron können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb weniger Minuten die Förderkonditionen für ihren privaten Heizungswechsel online prüfen. Dabei werden auch die Voraussetzungen einer individuellen Stiebel-Eltron-Fördergarantie geprüft. Anschließend folgen die Auswahl eines Fachunternehmens und die Antragstellung bei der KfW.

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