Was bedeutet Rückstau?
Bei starkem Regen, Verstopfungen oder Rohrbrüchen erreicht das öffentliche Kanalisationssystem schnell seine Belastungsgrenze. Kommt es gar zu einer Überlastung, staut sich das Abwasser im Kanal und drängt dabei in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Dabei dringt das Abwasser in Kellern und Souterrainwohnungen durch Abläufe, Toiletten und Waschbecken ein und sorgt dort für Überschwemmungen – die sogenannten Rückstauschäden. Die Folgen können gravierend sein. Das Abpumpen des Abwassers und die Behebung der Schäden sind zeit- und kostenintensiv.
Wer haftet für die Folgen eines Rückstaus?
Kommunen kommen nicht für Rückstauschäden auf, und Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Grundstückseigentümer müssen also selbst für ausreichend Schutz sorgen. Sie sind gemäß den städtischen Verordnungen sogar verpflichtet, die Entwässerungsanlagen entsprechend den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau zu sichern.
Rückstauverschlüsse bieten wirkungsvollen Schutz
Entsteht ein Gegenstrom ins Innere des Hauses, verschließen ein bis zwei Klappen automatisch die Rohrleitung und verhindern so ein Rücklaufen von Schmutzwasser. Dabei wird für Abwasser aus Duschen oder Waschmaschinen eine andere Rückstausicherung benötigt als für fäkalienhaltiges Abwasser aus Toiletten. Auch Hebeanlagen können Sicherheit gegen Rückstauschäden bieten. Zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe, Abwasser über die Rückstauebene in die Kanalisation zu pumpen, verhindern sie gleichzeitig den Rückfluss von Wasser in das Gebäude.
Die Helmut Hinz GmbH & Co. ist auf derartige Schutzmaßnahmen spezialisiert und hilft bei Fragen gerne weiter.
Quelle: INSülz 03/2018