>

TRINKWASSERVERORDNUNG SIEHT PRÜFUNG FÜR MEHRFAMILIENHÄUSER VOR


01. September 2013
Trinkwasserverordnung sieht Prüfung für Mehrfamilienhäuser vor


Trinkwasserverordnung sieht Prüfung für Mehrfamilienhäuser vor
Foto: Hinz
Legionellen im Wasser. Diese stabähnlichen Bakterien sind für Menschen in hoher Konzentration lebensgefährlich. Weil die Fälle der Legionelleninfektion sich häuften und weil die Erreger vornehmlich durch die Wasserleitungen in Duschen auf uns hernieder prasseln, sieht die Trinkwasserverordnung eine differenzierte Regelung für die Überwachung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vor. So besteht für alle Mehrfamilienhäuser bis hin zu Schwimmbädern eine Untersuchungspflicht.

Weil die Durchführungen der Prüfungen per Gesetz zunächst nur ein kurzes, nicht zu realisierendes Zeitfenster dafür vorgesehen hatte, wurde die Frist zur Prüfung in der Trinkwasserverordnung verlängert. Bis zum 31. Dezember 2013 muss nun allerdings eine Legionellenprüfung abgeschlossen sein. Diese betrifft Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Das hat die Verordnung nun klar geregelt. 
Die Untersuchungsintervalle für Wiederholungsprüfungen betragen jetzt mit der 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung drei Jahre, wobei die Untersuchungsergebnisse nur nach Aufforderung vorzulegen sind. 

 Günter Hinz, Geschäftsführer der Helmut Hinz GmbH & Co, erläutert dazu: „Nicht nur die Presseberichte der vergangenen Wochen, sondern auch unsere Erfahrungen in der täglichen Praxis zeigen, dass in letzter Zeit gehäuft Legionellen im Wasser vorgefunden wurden. Dies macht deutlich, wie wichtig nicht nur schnelles Handeln nach dem Auftreten von Legionellen, sondern auch vorbeu gende Maßnahmen sind – und dies auch in Ein- und Zweifamilienhäusern, für die die Trinkwasserverordnung eigentlich gar nicht gilt. Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
Durchführung eines Trinkwasser-Checks vor der Legionellen-Prüfung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter überprüfen dabei, ob die vorhandene Installation mindestens dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Sollten wir dabei Mängel feststellen, notieren wir diese und erstellen ein Angebot für deren Behebung. Sofern tatsächlich Legionellen im Trinkwasser festgestellt werden, sind wir auch danach sofort wieder für Sie im Einsatz: In Absprache mit einem Sachverständigen ergreifen wir Sofortmaßnahmen, um einer Gesundheitsgefährdung vorzubeugen. Ist die akute Gefahr gebannt, erhalten Sie ein Angebot zur langfristigen Behebung der Ursachen und Mängel. So sorgen wir dafür, dass unser Lebensmittel Trinkwasser wieder unbesorgt genutzt werden kann.“